Rechtsprechung
LAG München, 12.11.2013 - 6 Sa 508/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 3; § 17Abs. 3 Satz 2, § 18a
BetrAVG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstandspflicht des Arbeitgebers für Leistungskürzungen der Pensionskasse; Zahlungsklage des Arbeitnehmers bei unschlüssigen Darlegungen zur Leistungskürzung der beitragsbegründeten Altersversorgung
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 3; § 17Abs. 3 Satz 2, § 18a
Einstandspflicht des Arbeitgebers für eine Pensionskassenversorgung
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Einstandspflicht des Arbeitgebers für Leistungskürzungen der Pensionskasse
- arbeitsrecht-hessen.de
Einstandspflicht des Arbeitgebers für Leistungskürzungen der Pensionskasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstandspflicht der Arbeitgeberin für Leistungskürzungen der Pensionskasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 25.04.2013 - 18 Ca 1526/12
- LAG München, 12.11.2013 - 6 Sa 508/13
- BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 65/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Baden-Württemberg, 02.06.2010 - 19 Sa 33/09
Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze - beitragsorientierte …
Auszug aus LAG München, 12.11.2013 - 6 Sa 508/13
Dabei hat er sich auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 2.6.2010 - 19 Sa 33/09 bezogen.Aber auch der klägerseits in Bezug genommenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts BadenWürttemberg v. 2.6.2010 (- 19 Sa 33/09, juris; Revisionsentscheidung: BAG v. 19.6. 12012 - 2 AZR 408/10, NZA-RR 2013, 426) lag eine angenommene Einstandsverpflichtung des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG hinsichtlich einer Jahr 1989 erteilten Altersversorgungszusage zugrunde.
Weitergehendes zugunsten des Klägers ist auch der Entscheidung des LAG BadenWürttemberg (Urt. v. 2.6. 2010 - 19 Sa 33/09, juris), ungeachtet der nachfolgenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.6.2012 (…a.a.O.), zu entnehmen.
- BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 408/10
Betriebsrente - Pensionskasse - Einstandspflicht
Auszug aus LAG München, 12.11.2013 - 6 Sa 508/13
Aber auch der klägerseits in Bezug genommenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts BadenWürttemberg v. 2.6.2010 (- 19 Sa 33/09, juris; Revisionsentscheidung: BAG v. 19.6. 12012 - 2 AZR 408/10, NZA-RR 2013, 426) lag eine angenommene Einstandsverpflichtung des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG hinsichtlich einer Jahr 1989 erteilten Altersversorgungszusage zugrunde. - BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung
Auszug aus LAG München, 12.11.2013 - 6 Sa 508/13
Die nicht auszuschließende (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG) Einstandspflicht stellt damit die Erbringung der der Versorgungszusage entsprechenden Leistungen selbst bei auftretenden Schwierigkeiten im Durchführungsweg sicher (…BAG v. 19.6. 2012, a.a.O., unter Rz. 37; BAG v. 12.6. 2007 - 3 AZR 186/06, NZA-RR 2008, 537, unter Rz. 20). - BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09
Versorgungszusage - Betriebsübergang - Beendigung
Auszug aus LAG München, 12.11.2013 - 6 Sa 508/13
Diese erfasst vielmehr auch zum Zeitpunkt der Schaffung der Einstandspflicht des Arbeitgebers bestandene Altersversorgungsvereinbarungen (vgl. BAG v. 15.2. 2011 - 3 AZR 54/09, NZA 2011, 928, das eine Einstandsverpflichtung nach dieser Norm hinsichtlich einer bereits 1995 begründeten Altersversorgungszusage angenommen hatte.).
- BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 65/14
Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers - regulierte …
Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 12. November 2013 - 6 Sa 508/13 - teilweise aufgehoben. - LAG Baden-Württemberg, 07.05.2015 - 18 Sa 47/14
Wiedereinsetzung - Einstandspflicht des Arbeitgebers - Leistungskürzung durch die …
Die Kammer teilt insoweit die Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, 04. Juni 2014 - 13 Sa 7/14 - juris (ebenso Landesarbeitsgericht München, 12. November 2013 - 6 Sa 508/13 -, juris), wonach der Kläger nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG nur einen Anspruch gegen die Beklagte auf Zahlung der Beträge hat, um die die P. den auf Beiträgen der Beklagten beruhenden Teil der Pensionskassenrente herabgesetzt hat.